AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen des Restaurationsbetriebs

- BierHimmel Gastro Betriebs GmbH im „Hexenhäusle“ -

90766 Fürth, Friedrich-Ebert-Straße 100

- Liefer- und Leistungsbedingungen -

(Stand Juni 2017)

A. Allgemeine Regelungen

I. Geltungsbereich

1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen aufgrund der uns erteilten Aufträge. Mit Zustandekommen des Vertrags erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

2.    Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

1.    Mündliche oder fernmündliche Angebote gelten nur, wenn sie von uns nach Abgabe schriftlich bestätigt werden.

2.    Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von zehn Werktagen nach ihrem Zugang beim Kunden unter Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen werden.

3.    Änderungen, insbesondere die nachträgliche Veränderung des Umfangs der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen oder Änderungen der Lieferzeiten oder -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preise und Preisangaben

1.    Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen von Speisen und Getränken eingeschlossen. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.

2.    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 120 Tage und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen errechnete Preis, so behalten wir uns das Recht vor, angemessene Preisänderungen vorzunehmen.

IV. Beschaffenheiten und Qualitäten

1.    Für die Beschaffenheit und die Qualität unserer Lieferungen und Leistungen sind allein die Angaben und Beschreibungen unseres Angebots maßgeblich.

2.    Unsere Angebotsangaben stellen nur dann rechtsverbindliche Beschaffenheitsgarantien dar, wenn sie in unserem Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

3.    Wir haften nicht für Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort u.ä.) hervorgerufen werden.

V. Lieferzeiten und –termine

1.    Für die Lieferung gelten die vereinbarten Termine. Verschieben sich auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten, sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

2.    Wir haften nicht für Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben oder die auf höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen oder Gewalttaten beruhen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB vorliegen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden bestehen in diesen Fällen nicht.

VI. Gewährleistung, Mängelrüge

1.    Für eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen der Ziffer XIII dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.    Festgestellte Mängel hat der Kunde detailliert und schriftlich unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht.

3.    Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung bzw. Leistungserbringung.

VII. Leistungen Dritter

     Soweit wir zusätzlich zu eigenen Leistungen Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitnehmer, Künstler), haften wir nur für eine sorgfältige Sichtung und Auswahl dieser Dritten. Wir haften jedoch nicht für mangelhafte Leistungserbringung durch diese.

VIII. Schutzrechte Dritter; Genehmigungen

1.    Wir haften nicht für die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten Dritter durch den Veranstalter. Dieser hat rechtzeitig vor einer Veranstaltung die notwendigen Erklärungen Dritter sowie alle für die Durchführung der Veranstaltung etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen.

2.    Soweit wir von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten oder von staatlichen Stellen wegen Nichtvorlegens von Genehmigungen in Anspruch genommen werden, hat uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme freizustellen.

3.    Liegen die notwendigen Erklärungen Dritter oder erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vor, sind wir berechtigt, unsere Leistungen zurückzuhalten oder zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt.

IX. Zahlungsbedingungen

1.    Grundsätzlich sind die von erbrachten Leistungen am selben Tag und vor Ort zu begleichen! Zahlungsmöglichkeiten sind Barzahlung, EC- oder Kreditkartenzahlung. Ein Anrecht auf anderweitige Zahlungsmöglichkeiten besteht nicht. Eine rechtskonforme Kassenrechnung wird Ihnen unmittelbar ausgestellt.

2.    Ein Wunsch auf Rechnungszustellung ist mindestens 10 Tage vor unserer Leistungserbringung zu erfragen. Ein Anrecht auf Rechnungszustellung besteht nicht. Sollte eine Rechnungszustellung zugestimmt werden, bedarf dies einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

3.    Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.    Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als erbracht. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Anfallende Spesen und Bankgebühren, insbesondere bei Auslandszahlungen, sowie die die Kosten für einen Scheck- oder Wechselprotest gehen zu Lasten des Kunden.

5.    Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

6.    Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, bis zu 50 % des Auftragswerts bei Auftragsannahme und weitere 25 % bis zum 10. Werktag vor der Veranstaltung als Vorauszahlung zu verlangen. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich der Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere vorbereitenden Leistungen bis zur Zahlung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts gelten die Bestimmungen in Ziffer XI entsprechend.

7.    Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die auf eine Gefährdung unserer Forderungen schließen lassen, so sind wir berechtigt, abweichend von den vereinbarten Bedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlungen bis zur Höhe der Auftragssumme oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine von uns geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer Frist von einer Woche leistet. Treten wir vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, 25 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

X. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

1.    Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

2.    Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an von uns leih- oder mietweise zur Verfügung gestellten Gegenständen, die im Eigentum Dritter stehen, ist ausgeschlossen.

XI. Stornierungen/Abbestellung

Eine kostenfreie Stornierung ist nach Zustandekommen des Vertrages nicht mehr möglich. Dies gilt nicht bei Verletzung unserer Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

1.    Storniert der Kunde die bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltung, Lieferung oder Leistung bis vier Wochen vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, so sind wir berechtigt, zzgl. zu den von uns genannten bzw. zu zahlenden Raummieten 35 % der veranschlagten Gastronomiekosten als Stornierungsgebühr von der geleisteten Vorauszahlung einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung bis 5 Tage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 70 % der veranschlagten Gastronomiekosten. Danach beträgt die Stornierungsgebühr 90 % der veranschlagten Gastronomiekosten.

2.    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Stornierungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei uns. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 1 bereits berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch die Abbestellung ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.    Ferner sind wir unsererseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.

XII. Änderung der Teilnehmerzahl

1.    Eine Reduzierung bzw. Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % hat uns der Kunde spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der neue Preis darf für den Kunden nicht unzumutbar sein.

2.    Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl am Tag der Veranstaltung können wir ein ausreichendes Platzangebot nicht gewährleisten. Auch eine ausreichende Essensversorgung mit den ausgewählten Speisen kann nicht gewährleistet werden. Wir werden jedoch alternative Speisen zur Verfügung stellen sofern uns das möglich ist. Es wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
Ist die Teilnehmerzahl geringer, gewähren wir maximal 5% Nachlaß auf die vor 10 Werktagen gemeldete Teilnehmerzahl.

3.    Die unter II. Nr. 3 festgelegten formellen Anforderungen werden von dieser Regelung nicht berührt.

XIII. Mitbringen von Seisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen bzw. muß Dritten dies untersagen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

XIV. Haftung

1.    Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistung sind bei bloß fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wegen sonstiger Pflichtverletzungen haften wir auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, die Pflichtverletzung betrifft eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

2.    Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XV. Datenverarbeitung

Der Kunde ist mit der elektronischen Verarbeitung und Speicherung der von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellten Daten einverstanden.

XVI. Sonstiges

1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

2.    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem erteilten Auftrag ist Fürth/Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

3.    Änderungen des erteilten Auftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

4.    Sollten einzelne dieser Bedingungen oder einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten gerecht wird.

B. Besondere Vereinbarungen über Veranstaltungen in von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten

I. Veränderung, Nutzung

1.    Jedwede räumliche Veränderung sowie jedwede sonstige Einwirkung auf Substanz oder Zubehör und jede Nutzung, die über die mit uns vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2.    Für die Verwendung nicht von uns zur Verfügung gestellter technischer oder mechanischer Ausstattung ist allein der Veranstalter verantwortlich. Er hat für einen ordnungsgemäßen Gebrauch aller Einrichtungen zu sorgen.

3.    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

II. Anbringung von Materialien, werbliche Nutzung

1.    Wir können dem Veranstalter die Anbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese nach unserer sachgerechten Einschätzung nicht mit den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen für die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten übereinstimmen oder den vertraglichen Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Veranstalter kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen, es sei denn, ihm wurde die Verwendbarkeit dieser Mittel vorher schriftlich von uns zugesichert.

2.    Die - auch gelegentliche oder nur teilweise - Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu Werbezwecken sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Dekorationsmaterial bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

III. Haftung des Veranstalters

1.    Der Veranstalter haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.

2.    Der Veranstalter haftet ferner für jedweden durch die Veranstaltung an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, technischen Einrichtungen und dem Inventar entstehenden Schaden und stellt uns unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen anlässlich der Veranstaltung erlittener Schäden gegen uns geltend machen.

3.    Auf Verlangen hat der Veranstalter einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzulegen oder eine ausreichende Sicherheit zu leisten.

IV. Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben, insbesondere Vergnügungssteuern, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallen, trägt der Veranstalter. Dieser ist Steuerschuldner.

V. Mindestumsatz und Raummiete

Wünscht der Veranstalter eine oder beide Saalhälften im ersten Obergeschoß zu nutzen so verlangen wir pro Saalhälfte eine Raummiete von 400,00Euro. Die Raummiete wird durch Speisen- und Getränkeumsatz reduziert. D.h. ab 400,00 bzw. 800,00Euro Speisen- und Getränkeumsatz fällt keine Raummiete mehr an.

C. Besondere Vereinbarungen für das Catering an Messeständen

1.    Auf Wunsch des Kunden nehmen wir nicht angebrochene oder ungeöffnete Gebinde (Kisten oder Kästen, Kartons o.ä.) zurück und erteilen dem Kunden hierzu eine Gutschrift.

2.    Die Rückholung unversehrter Gebinde sowie die Rückholung eventuell bereitgestellten Geschirrs (Inventars) erfolgt am letzten Messe- oder Veranstaltungstag. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar oder beschädigte Gebrauchsgüter stellen wir dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung.